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!!! WIR ZIEHEN UM !!!

Ab dem 01.01.2024 erreichen Sie uns in Friedberg in der Bismarckstr. 24.
Beachten Sie bitte, dass wir wegen des Umzugs vom 27.12. – 29.12.2023
nur eingeschränkt erreichbar sind.

Unsere Leistungen auf einen Blick

Steuerberatung

Mit über 40 Jahren Erfahrung

mit einem Steuerberater, einer angestellten Anwältin und einer Steuerberatungsgesellschaft, vertrauen uns die Mandanten seit vielen Jahren. Europäische Kooperationen bestehen in Großbritannien und der Türkei.

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Rechtsberatung

Alles aus einer Hand

Steuern und Recht sind Kernthemen für jedes Unternehmen. Die meisten Aufgabenstellungen benötigen Kompetenzen auf beiden Seiten - daher finden Sie bei uns Rechtsanwälte, Steuerberater und eine Fachanwältin für Medizinrecht unter einem Dach.

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Engagement in der Region

Auch wenn wir bundesweit Mandanten betreuen ist die Wetterau unsere Heimat. Die Region und ihre Menschen sind uns wichtig. Deshalb engagieren wir uns gerne mit Herz und Leidenschaft für soziale, kulturelle und sportliche Projekte.

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Haben Sie Fragen? Wir rufen Sie gerne an.

Gerne können Sie unseren Rückrufservice nutzen. Füllen sie einfach unser Formular aus und wir rufen Sie umgehend zurück.

Mandanten Informationen

2024-05-01 03:31

Guten Tag,

schuldet der Vermieter von Wohnraum zum vertragsgemäßen Gebrauch auch die Versorgung mit Wärme und warmem Wasser, stehen Kosten des Vermieters für eine neue Heizungsanlage nach Auffassung des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann im direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steuerfreien Vermietung, wenn es sich dabei nicht um Betriebskosten handelt, die der Mieter gesondert zu tragen hat.

Weiterhin hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob Widerrufserklärungen von Lieferanten als Rückgängigmachung des Verzichts auf Steuerbefreiung ausgelegt werden können.

Der Bundesfinanzhof hat sich zudem mit den Auswirkungen eines „Berliner Testaments“ im Erbschaftsteuerrecht beschäftigt.

Eine verdeckte Gewinnausschüttung beschäftigt die Finanzgerichte immer wieder. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied aktuell, ob Aufwendungen einer GmbH für ein TV-Abonnement und einen von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer privat genutzten Oldtimer verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen.

Und das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, ob ungeklärte Vermögenszuwächse beim Gesellschafter-Geschäftsführer zum Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

2024-04-01 03:30

Guten Tag,

der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt. Lesen Sie in dieser Ausgabe einen zusammenfassenden Überblick über die wichtigsten Regelungen des Wachstumschancengesetzes.

Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Influencerin Aufwendungen für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Mode- Accessoires steuerlich geltend machen kann.

Zu den Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes elektronisches Fahrtenbuch - insbesondere zu den Erfordernissen der "äußeren geschlossenen Form" und zum Begriff der "zeitnahen" Führung - hat das Finanzgericht Düsseldorf Stellung genommen.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied, ob Aufwendungen einer GmbH für ein TV- Abonnement und einen von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer privat genutzten Oldtimer eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen.

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2023 die Anhebung der Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen von Unternehmen und Konzernen veranlasst. Im Dezember 2023 trat die Verordnung in Kraft. Das Bundesjustizministerium hat nun die Aufgabe der Umsetzung.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

2024-03-01 13:47

Guten Tag,

der Bundesfinanzhof entschied, dass die Nennung eines Einstellungsorts in einem Arbeitsvertrag für sich allein keine dauerhafte Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers bestimmt.

In einem weiteren Urteil hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob Aufwendungen für eine Dienstwohnung unter den besonderen Gegebenheiten des Streitfalls unabhängig von deren Größe notwendige Mehraufwendungen sind.

Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass die Zuwendungen beim Empfänger zu keinen einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen. Bei Geschäftsfreunden ist dies zu verneinen, wenn z. B. Veranstaltungen lediglich der Aufrechterhaltung und Vertiefung der Kundenkontakte dienen.

Für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen ist ab dem Veranlagungszeitraum 2023 die Angabe einer steuerlichen Identifikationsnummer notwendig. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums regelt das Vorgehen in den Fällen, wenn dem Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers nicht vorliegt.

Der Europäische Gerichtshof sieht bei umsatzsteuerfreier Vermietung von Grundstücken die Umsatzsteuerpflicht von damit vermieteten Betriebsvorrichtungen nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz als nicht mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie vereinbar an.

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Wir beraten Sie gerne

E 8° 45´ 28.0" N 50° 14´ 2.7"